Start > Theorie & Praxis > Politik & Wirtschaft > Statement der Staatsministerin

Statement der Staatsministerin

Was tut die Bayerische Landesregierung?

Die Bayerische Staatsregierung ächtet Gewalt; dies gilt für alle Lebensbereiche, also auch im Netz. Es wird nach Kräften versucht, die Verbreitung von Gewalt- oder Porno-Darstellungen im Internet zu verhindern.

Dies gelingt nicht immer, weil die technischen Möglichkeiten im Netz vielfältig sind und das Internet wegen seiner dezentralen Organisations-struktur oft wenig greifbar ist. Dennoch werden wir nicht resignieren - im Gegenteil: Es spornt nur noch mehr an, weiterhin nicht unversucht zu lassen, den Abarten der technischen Neuzeit beizukommen.

Bei all unseren Bemühungen dürfen wir aber auch nicht übersehen: Das Internet bietet für eine breite Masse bislang ungeahnte Möglichkeiten der Informationsgewinnung sowie für geschäftliche Aktivitäten.

  • Um dem Missbrauch des Internets wirksam zu begegnen, ist es wichtig, dass die Internet-Ermittlungen der Polizeibehörden mit unverminderter Intensität fortgeführt werden. Kein "User" einschlägiger Seiten soll sich in Sicherheit wiegen können.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Jugendämtern muss intensiv sein.
  • Gerade mit Blick auf das Internet ist es Zeit für eine Verschärfung der Strafvorschriften gegen den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer "Schriften".
  • Auf der anderen Seite müssen aber auch junge Menschen, die vielfach ungewollt auf eine dieser Seiten geraten, wirksam geschützt werden. Ich setze mich nachdrücklich für einen effektiven Jugendmedienschutz, eine staatlich kontrollierte Selbstkontrolle und Standards für wirksame Filtersoftware ein.
  • Neben dem gesetzlichen Jugendschutz müssen wir den selbstbewussten Umgang junger Menschen und ihre kritische, aktive Auseinandersetzung mit den Medien fördern. Dies beginnt bereits mit dem spielerischen Umgang mit dem Computer im Kindergarten (Projekt "Kidsmart" und reicht bis hin zu "Kinderspuren im Internet", bei dem Kinder ihre eigene Homepage gestalten und diese über einen Zeitraum von 12 Jahren weiter entwickeln.
  • Auch Eltern brauchen Hilfe bei der Auswahl und Beurteilung der Medienprodukte, oder um angemessene Erziehungsregeln im Umgang mit Medien zu treffen. Jüngste Beispiel für innovative Wege der medienpädagogischen Elternbildung ist das Projekt "Elterntalk" der Aktion Jugendschutz: Hier wird im privaten Raum ein moderierter Informations- und Erfahrungsaustausch von Müttern und Vätern zu Medienthemen organisiert, der durch eine geschulte Gesprächsleitung begleitet wird. Eltern erhalten so durch Austausch mehr Sicherheit in Fragen der Medienerziehung.
  • Auch Arbeitgeber müssen einen Beitrag leisten. Zum Beispiel wird im Bereich der Behörden des Freistaates Bayern mit einem elektronischen Schutzwall (Firewall) und wirksamen Filtern dafür gesorgt, dass einschlägige Inhalte möglichst ausgesondert werden.
  • Alle Behörden des Freistaats sind zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen, was die Internetnutzung der Beschäftigten angeht.
  • Die Beschäftigten des Freistaats werden eindringlich darauf hingewiesen, dass die Internetnutzung nur zu dienstlichen Zwecken zulässig ist und insbesondere ein Zugriff auf einschlägige Seiten als Dienstvergehen anzusehen und zu ahnden ist.
  • Einige Dienststellen haben darüber hinaus in Geschäftsordnungen entsprechende Regelungen aufgenommen (z.B. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) oder Dienstvereinbarungen geschlossen, die diese Vorgaben weiter unterstreichen und den Zugriff auf strafbare oder obszöne Inhalte untersagen.
  • Soweit in den Behörden des Freistaats Beschäftigte andere Beschäftigte mit einschlägigen Inhalten konfrontieren, greift die Bekanntmachung der Staatsregierung vom 06.11.2001 gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Diese verbietet sexuelle Belästigung in jeder Form, also auch auf dem Wege von Internet- oder Computernutzung und weist unmissverständlich auf die Konsequenzen eines solchen Verhaltens hin.

Dem guten Beispiel des Freistaates Bayern sollten alle anderen öffentlichen Stellen und die Unternehmen der Privatwirtschaft folgen. Dazu bietet auch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine gute Handhabe, die zum Beispiel beim Aufruf pornografischer Seiten vom Arbeitsplatz aus eine ordentliche Kündigung (ggf. sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung) für gerechtfertigt ansieht.

Christa Stewens Bayerische Staatsregierung, Frauenbeauftragte und Staatsministerin, auf Anfrage von lets netz